Vorlesung IT-Recht — TU Braunschweig
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Lehrveranstaltung im
IT-Recht. Die Lehrveranstaltung findet auch in diesem Semester (Sommersemester 2026) schwerpunktmäßig in einem Onlineformat statt. Es werden an dieser Stelle regelmäßig in geplantem wöchentlichen Turnus Audiocasts mit den Semesterinhalten veröffentlicht. Flankierend können Sie auf Präsentationsfolien und ggf. ausgegebene Materialien zugreifen, die hier zur gegebenen Zeit bereit gestellt werden. Präsenzveranstaltungen finden im Raum IZ161 im Informatikzentrum nach Ankündigung statt.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung steht allen Studierenden offen. Für die Teilnahme an der Prüfung (vorbehaltlich weiterer Entwicklungen ist eine Hausarbeit geplant) ist aus Kapazitätsgründen allerdings eine Grenze von 30 Studierenden vorgesehen.
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt nach Eingang der Reihenfolge per Mail (i n f o @ s t u e c k e . e u – natürlich ohne Leerzeichen oder aus Anlass der Präsenz am 17.4. (siehe unten) oder in der Präsenz am 17.4.2026.
Die Inhalte der Veranstaltung sind in einem passwortgeschützten Bereich gespeichert. Das Passwort folgt im ersten Audio – Sie sollten es auch in der Präsenz oder mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten haben. Auf Anfrage sende ich Ihnen das Passwort auch gesondert per Mail.
Das Semester startet am 7.4.2026. Es dauert bis zum 18.7.2026. Erste Veranstaltung findet am 17.4.2026 in Präsenz statt (13.15 im IZ161).
Ich hoffe, Ihnen die Audios danach wöchentlich jeweils regelmäßig bis Freitag nachmittag auf diese Seite stellen zu können, erstmals also am 24.4.2026.
Die Leistungskontrolle wird etwa zwei, drei Wochen vor Ende des Semesters geschrieben. Die Leistungskontrolle wird in Form einer Klausur in Präsenz mit einem Zeitumfang von zwei Unterrichtsstunden, entsprechend 1,5 Zeitstunden geschrieben. Den genauen Termin – wie auch weitere Informationen zum Inhalt der Leistungskontrolle – finden Sie zur gegebenen Zeit unten im Nachrichtenbereich.
Freitag, d. 12.6.2026
Der Block zum Thema Beendigung von Vertragsverhältnissen wird mit dem heutigen Audio abgeschlossen. Neben dem Ausflug in das Arbeitsrecht erfolgt eine Einordnung von Kündigungen im Kontext zu den Vertragstypen. Und wie sieht das mit ordentlichen oder außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen oder auch Abmahnungen aus? Die Bestimmungen zu Kündigungen sind in der Praxis durchaus sehr relevant. Vielleicht auch in der Leistungskontrolle/Klausur? 🙂
Freitag, d. 5.6.2026
Wie angekündigt: in dieser Woche dreht es sich um die Beendigung von Vertragsverhältnissen. Das dazu gehörende Audio finden Sie unter dem angegebenen Link. Folgen Sie also, wenn es um Kündigung oder einvernehmliche Auflösung eines Vertrages (insb. „Aufhebungsvertrag“) geht. Der Komplex wird in der kommenden Woche – arbeitsrechtlich angehaucht – fortgesetzt.
Montag, d. 1.6.2026
Basics sind – auch wenn vieles doch eigentlich klar sein sollte 😉 – auch weiter Gegenstand der Rechtsprechung. Zur Behandlung von Fällen, in denen Vertragsessentialia problematisch sind, vgl. z.B. aktuell LG Frankenthal, Beschl. v. 8.5.2026, Az.: 2 S 132/24. Bei Interesse gerne einmal recherchieren…
Freitag, d. 29.5.2026
In der heutigen Woche dreht es sich im Kern um das Thema „Anfechtung von Willenserklärungen“. Hier das dazu gehörende Audio. Die Fallgruppe ist nicht nur in der Praxis (sondern ggf. auch in der Leistungskontrolle/Klausur) ziemlich wichtig. Damit verlassen wir dann den Bereich der Willenserklärung – und des Eingehens von Schuldverhältnissen. In der kommenden Woche widmen wir uns dann Fragen der Beendigung…
Freitag, d. 29.5.2026
Sie sind eingeladen, die Veranstaltung zu evaluieren. Bitte machen Sie davon reichlich gebrauch. Nutzen Sie dazu bitte folgenden LINK. Vielen Dank! 🙂
Freitag, d. 22.5.2026
Aktuelle Entscheidungen „höherer“ Gerichte, die sich mit Basics eines Schuldverhältnisses auseinandersetzen, sind relativ selten. Vieles ist schon ausgepaukt, so dass es nicht unbedingt täglich Neuigkeiten gibt. Hier aber einmal eine taufrische Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 5.5.2026 (Az. 9 U 27/25). Es geht um rechtzeitige Annahme eines per WhatsApp abgegebenen Angebotes. Sie erinnern sich vielleicht an die Ausführungen zu § 130 BGB aus der Veranstaltung. Fraglich war, ob die Erklärungen als unter Anwesenden oder unter Abwesenden abgegeben werden. Das mag man für sich selbst als doch eindeutig ansehen – ganz so einfach ist das aber eben nicht. (Hinweis: Primärquelle Urteilsbegründung noch nicht verfügbar, Sekundärquelle ist oben verlinkt.) Tipp: bitte lesen Sie die Bestimmung des § 130 BGB vor oder parallel zur verlinkten Quelle.
Freitag, d. 22.5.2026
Wir bleiben im „Allgemeinen Teil“ des BGB. Heute dreht es sich um Gründe, aus denen heraus eine Willenserklärung nichtig sein kann. Das Audio der Woche dazu finden Sie hier.
Freitag, d. 15.5.2026
Vom Schuldverhältnis zum Rechtsgeschäft. Lernen Sie die einzelnen Elemente rechtsgeschäftlichen Handelns kennen. Die entsprechenden Ausfühungen werden mit kleinen Beispielsfällen rund um „Problemlagen“ aus dem Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts unterlegt. Das Audio der Woche finden Sie hier.
Freitag, d. 8.5.2026
Dem Fortschritt der Veranstaltung folgend schon einmal ein kleiner Musterfall. Die Musterfälle sollen Ihnen ein Gefühl vermitteln, wie eine Klausurenfrage aussehen könnte. Es ist eine Musterlösung gleich beigefügt, die Sie sinnvollerweise lesen, sobald Sie die Frage einmal selbst durchdacht haben. Sie sehen auch, dass die Musterlösung relativ „locker“ formuliert daherkommt. Nichts anderes würde ich auch im Rahmen der Klausur erwarten. Also keine bestimmte Stilistik (Gutachten/Urteilsstil o.ä.). Nennung der für die Überlegung relevanten Normen/Paragraphen würde allerdings erwartet.
Freitag, d. 8.5.2026
In der regulären Taktung der Woche – Freitags – grenzen wir das Wesen eines Vertrages weiter ein. Sie lernen mit dem Audio der Woche, was unter einem „Schuldverhältnis“ zu verstehen ist und welche Komponenten dafür erforderlich sind – denn: der Vertrag ist die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft. Also müssen wir uns diesen Begrifflichkeiten einmal etwas genauer widmen… Bei dieser Gelegenheit vertiefen wir die Vertragstypologie und lernen Einzelheiten der beim letzten Mal schon erwähnten Verträge kennen.
(Lautstärke des Audios ist leider recht hoch ausgefallen, sry dafür).
Freitag, d. 1.5.2026/Mittwoch, d. 6.5.2026
Wie schon „angedroht“ erhalten Sie auch für den Ausfalltermin am letzten Freitag etwas Material. Das entsprechende Audio finden Sie hier. Es geht um die Struktur des Kerngesetzes für (IT-)vertragsrechtliche Ansprüche – nämlich das BGB. Sie erfahren u.a. was es mit dem „Allgemeinen Teil“ des BGB auf sich hat, und was dieser Allgemeine Teil (AT) mit Verträgen zu tun hat. Die Vertragstypen, die in der IT häufig zu finden sind werden vorgestellt. Entsprechend beschäftigen wir uns auch in dieser Veranstaltung (und konsequenterweise der Klausur) mit Kaufverträgen, Dienstverträgen (incl. Arbeitsverträgen), Werkverträgen und Mietverträgen…
Freitag, d. 24.4.2026
Heute erfolgt Rahmen eines Audios – nicht in Präsenz – die Eingrenzung des Rechtsgebiets. In welchem rechtlichen Bereich bewegt sich das IT-Recht, bzw. IT-Haftungsrechts? Sie sehen, dass wir uns im Schwerpunkt im Bereich des Zivilrechts aufhalten – im Kern werden wir relevante Bereiche des BGB kennen lernen. Dazu starten wir in Begrifflichkeiten und den Umgang mit gesetzlichen Bestimmungen und Formulierungen. Das Audio der Woche finden Sie hier.
Dienstag, d. 21.4.2026
Das erste Audio zur Veranstaltung kann hier heruntergeladen/gehört werden. Die Veranstaltung wird vorgestellt, ein paar organisatorische Hinweise werden gegeben. Ergänzender Hinweis: auch in der Woche des 1.5. (Freitag) erhalten Sie ein Audio. Gleiches gilt für die „Exkursionswoche“, in der Sie ebenfalls Inhalte bekommen. Das Audioformat macht das Bearbeiten hoffentlich ausreichend flexibel.
Dienstag, d. 21.4.2026
Hier die in der Präsenz am letzten Freitag angesprochenen und genutzten Veranstaltungsfolien. Für den Zugang verwenden Sie bitte die in der Veranstaltung (und in Ihrer Anmeldebestätigung) kommunizierten Daten. Um einschätzen zu können, was in der Klausur von Ihnen verlangt werden könnte hier auch als Muster der Text der Leistungskontrolle aus dem vergangenen Jahr. Der im ersten Audio angesprochene Link zum Gesetzestext (Beck’sche Sammlung CompR). Für die Zwecke dieses Semesters kann auch auf einen „reinen“ BGB-Text, so wie er von diversen Verlagen angeboten wird, zurückgegriffen werden. Bitte auch hier auf Aktualität achten! Gesetzestexte, die älter als aus dem Jahr 2024 sind bitte nicht mehr verwenden/anschaffen.
Freitag, d. 17.4.2026
Im Schwerpunkt haben wir organisatorische Dinge besprochen. Am Rande fand schon ein kleiner erster Ausflug in Basics des Vertragsrechts (Vertragsschluss durch Austausch von Willenserklärungen) statt – was aber an gegebener Stelle noch wiederholt und vertieft wird. Ein erstes Audio folgt im Tagesverlauf – dieses verhält sich ebenfalls zu einleitenden Punkten zur Veranstaltung. Hinsichtlich der Leistungskontrolle mag es sein, dass in den folgenden Audios noch die Rede von einer häuslichen Bearbeitung ist – Stand jetzt wird die Leistungskontrolle aber als Klausur zu erbringen sein. Als Termin dafür hatte ich einen Termin im Juli (den 3.7.2026) in’s Auge gefasst. Als Repetitorium in Präsenzform ist die Woche davor – 26.6.? – geplant.
Freitag, d. 10.4.2026
Veranstaltungshinweis: die erste Veranstaltung des Semesters findet nicht in dieser Woche statt, sondern in der Folgewoche. Die Veranstaltung wird in Präsenz durchgeführt (ab 13.15 Uhr, Raum IZ161).
Freitag, d. 10.4.2026
Schon vor der ersten Veranstaltung zwei kurze Dokumente zur Durchsicht. Sie werden merken, dass die Inhalte passwortgeschützt sind. Sie erhalten die Zugangsdaten mit Bestätigung Ihrer Anmeldung (oder aus Anlass der Präsenz). Die Dokumente werden denjenigen unter Ihnen, die bereits im Vorsemester an der Veranstaltung IT-Vertragsrecht teilgenommen haben, sicherlich irgendwie bekannt vorkommen. 🙂
Zum einen finden Sie ein PDF zum Thema Zitatpraxis. Das soll ein wenig der Vereinheitlichung von Schreibweisen dienen und entspricht üblicher Zitierweise. Eigentliche Prüfungsrelevanz ist (nur) insoweit gegeben, als das richtige Zitieren von §§ bei der Lösung schon wünschenswert wäre. Wer also einen Anspruch nach § 823 Ziff. 1 BGB prüft, wird eine entsprechende Anmerkung am Rand erhalten – eine solche Norm gibt es nicht. Richtig wäre: § 823 Abs. 1 BGB. Soweit, dass Ihre Lösung dadurch falsch wird, gehe ich aber sicherlich nicht. Dennoch: bitte dran halten.
Zitatpraxis gerichtlicher Entscheidungen wäre bei schriftlichen Ausarbeitungen (a la „Hausarbeit“) zu beachten – und natürlich auch in der (beruflichen?) Praxis. In Klausuren hätte das aber keine Relevanz, da natürlich Gerichtsentscheidungen nicht auswändig zu lernen bzw. zu zitieren sind.
Gleiches gilt zum Thema „Literatur“.
Die kurzen Angaben zur Terminologie beachten Sie bitte – auch in der Leistungskontrolle. Das ist aber machbar, denke ich. 🙂
Die weitere Datei zum Erfassen gerichtlicher Entscheidungen erläutert den Aufbau solcher Dokumente. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, Urteile (aus einer Primärquelle, also Urteilstexten vom Gericht selbst ohne Aufbereitung etwa durch Verlage etc.) schneller lesen zu können. Also eine Hilfestellung für das Durcharbeiten.
Prüfungsrelevanz: Sie werden keine Urteilstexte zur Analyse erhalten, daher allenfalls gering.
Freitag, d. 10.4.2026
Willkommen in diesem Semester. Sie finden auf dieser Seite regelmäßig Audiodateien, die an die Stelle der Vorlesung treten. Diese Dateien sollten Sie mit den üblichen Playern abspielen können. Sollte es Probleme geben, bitte ich um Feedback.
Das Sommersemester 2026 startet regulär am 7.4.2026. Die Lehrveranstaltungen – als sie noch in durchgängiger Präsenz stattfanden – sind jeweils Freitags ab 13.15 Uhr durchgeführt worden. Es hat sich insoweit bewährt, die jeweiligen Inhalte zur Veranstaltung freitags zu aktualisieren. Zuweilen werden Sie auch vorher, hoffentlich selten nachher Aktualisierungen lesen bzw. hören.
Im Zuge der ersten Veranstaltung – dann also wie im Vorlesungsverzeichnis vermerkt am 17.4.2026 – werde ich einige organisatorische Punkte ansprechen, danach starten wir mit ein paar allgemeinen Aspekten zur Eingrenzung der Thematik.
Zum Thema Literatur:
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung eines Gesetzestextes in Printform. Gut geeignet ist die Beck’sche Textsammlung „Computerrecht“. Diese deckt häufig benötigte Rechtsgebiete und Normen ab (übrigens zugleich für die Veranstaltung zum IT-Haftungsrecht im Wintersemester…).
https://www.beck-shop.de/it-computerrecht-compr/product/35330744
Das Werk ist (meiner Kenntnis nach) zuletzt im Januar 2025 in aktualisierter, 17. Auflage erschienen. Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dieser 17. Auflage, da sich etliche Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben und wir im Rahmen der Veranstaltung den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen wollen. Ausnahmsweise können Sie in diesem Semester auch die Vorauflage (16. Aufl. 2023) benutzen. Bitte keine älteren Auflagen benutzen.
Zur Literatur im Übrigen: Sie benötigen kein Lehrbuch o.ä.. Ich werde Folien, die in der Veranstaltung genutzt werden, über diese Seite online stellen. Der Zugang ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten geben ich in der Veranstaltung (oder per Mail auf Anfrage) bekannt.
Wer allerdings gerne etwas vertiefen möchte, dem kann ich die Skripten von Prof. Hoeren zum IT-Recht ans Herz legen. Sie finden diese in der Materialsammlung unter folgendem Link:
https://www.itm.nrw/lehre/materialien
(letzte Auflagen aus 2023/2024)