Vorlesung IT-Recht — TU Braunschweig
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Lehrveranstaltung im IT-Recht. Die Lehrveranstaltung findet auch in diesem Semester (Wintersemester 2024/25) wieder in einem Onlineformat statt. Es werden an dieser Stelle regelmäßig in geplantem wöchentlichen Turnus Audiocasts mit den Semesterinhalten veröffentlicht. Flankierend können Sie auf Präsentationsfolien und ggf. ausgegebene Materialien zugreifen, die hier zur gegebenen Zeit bereit gestellt werden
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung steht allen Studierenden offen. Für die Teilnahme an der Prüfung (vorbehaltlich weiterer Entwicklungen ist eine Hausarbeit geplant) ist aus Kapazitätsgründen allerdings eine Grenze von 30 Studierenden vorgesehen.
Die Meldung für die Veranstaltung und die Leistungskontrolle ist per formloser Mail an info@stuecke.eu möglich. Meldungen nehme ich gerne ab dem 1.10.2024 entgegen. Das Meldefenster schließt am 31.10.2024 oder bei Erreichen der Kapazitätsgrenze. Sollte die maximale Teilnehmerzahl vor dem 31.10. erreicht werden, teile ich das über diese Seite mit.
Die Inhalte der Veranstaltung sind in einem passwortgeschützten Bereich gespeichert. Das Passwort folgt im ersten Audio. Auf Anfrage sende ich Ihnen das Passwort auch per Mail.
Das Semester startet am 14.10.2024. Es dauert bis zum 01.02.2025.
Ich hoffe, Ihnen die Audios wöchentlich jeweils regelmäßig bis Freitag nachmittag auf diese Seite stellen zu können, erstmals also am 18.10.2024.
Die Leistungskontrolle wird etwa zwei, drei Wochen vor Ende des Semesters ausgegeben, so dass Sie nach Korrektur am Ende des Semesters ein Ergebnis bekommen können. Den genauen Termin – wie auch Informationen zur Art der Leistungskontrolle – finden Sie zur gegebenen Zeit unten im Nachrichtenbereich.
Montag, d. 30.09.2024
Anbei – losgelöst von den Audios – schon vor Semesterstart zwei Materialien zur Durchsicht. Sie werden merken, dass die Inhalte passwortgeschützt sind. Sie erhalten die Zugangsdaten mit Bestätigung Ihrer Anmeldung.
Zum einen finden Sie ein PDF zum Thema Zitatpraxis. Das soll ein wenig der Vereinheitlichung von Schreibweisen dienen und entspricht üblicher Zitierweise. Eigentliche Prüfungsrelevanz ist (nur) insoweit gegeben, als das richtige Zitieren von §§ bei der Lösung schon wünschenswert wäre. Wer also einen Anspruch nach § 823 Ziff. 1 BGB prüft, wird eine entsprechende Anmerkung am Rand erhalten – eine solche Norm gibt es nicht. Richtig wäre: § 823 Abs. 1 BGB. Soweit, dass Ihre Lösung dadurch falsch wird, gehe ich aber sicherlich nicht. Dennoch: bitte dran halten.
Zitatpraxis gerichtlicher Entscheidungen wäre bei schriftlichen Ausarbeitungen (a la „Hausarbeit“) zu beachten – und natürlich auch in der (beruflichen?) Praxis. In Klausuren hätte das aber keine Relevanz, da natürlich Gerichtsentscheidungen nicht auswändig zu lernen bzw. zu zitieren sind.
Gleiches gilt zum Thema „Literatur“.
Die kurzen Angaben zur Terminologie beachten Sie bitte – auch in der Leistungskontrolle. Das ist aber machbar, denke ich. 🙂
Die weitere Datei zum Erfassen gerichtlicher Entscheidungen erläutert den Aufbau solcher Dokumente. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, Urteile (aus einer Primärquelle, also Urteilstexten vom Gericht selbst ohne Aufbereitung etwa durch Verlage etc.) schneller lesen zu können. Also eine Hilfestellung für das Durcharbeiten.
Prüfungsrelevanz: Sie werden keine Urteilstexte zur Analyse erhalten, daher allenfalls gering.
Montag, d. 30.09.2024
Willkommen in diesem Semester. Sie finden auf dieser Seite regelmäßig Audiodateien, die an die Stelle der Vorlesung treten. Diese Dateien sollten Sie mit den üblichen Playern abspielen können. Sollte es Probleme geben, bitte ich um Feedback.
Das Wintersemester 2024 startet regulär am 14.10.2024. Die Lehrveranstaltungen – als sie noch in Präsenz stattfanden – sind jeweils Freitags ab 13.15 Uhr durchgeführt worden. Es hat sich insoweit bewährt, die jeweiligen Inhalte zur Veranstaltung freitags zu aktualisieren. Zuweilen werden Sie auch vorher, hoffentlich selten nachher Aktualisierungen lesen bzw. hören.
Im Zuge der ersten „Veranstaltung“ (bzw. Audio) – dann am 18.10.2024 – werde ich einige organisatorische Punkte ansprechen, danach starten wir mit ein paar allgemeinen Aspekten zur Eingrenzung der Thematik.
Zum Thema Literatur:
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung eines Gesetzestextes in Printform. Gut geeignet ist die Beck’sche Textsammlung „Computerrecht“. Diese deckt die benötigten Rechtsgebiete und Normen ab (übrigens zugleich für die Veranstaltung zum IT-Vertragsrecht im Sommersemester…).
https://www.beck-shop.de/it-computerrecht-compr/product/35330744
Das Werk ist (meiner Kenntnis nach) zuletzt 2023 in aktualisierter, 16. Auflage erschienen. Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dieser 16. Auflage, da sich etliche Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben und wir im Rahmen der Veranstaltung den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen wollen. Bitte keine älteren Auflagen benutzen.
Derzeit ist es ausreichend, der Veranstaltung anhand der im Internet veröffentlichten Gesetzestexte zu verfolgen. Sie müssen den Text daher nicht zwingend anschaffen.
Als Prüfungsform ist eine häusliche Ausarbeitung vorgesehen.
Zur Literatur im Übrigen: Sie benötigen kein Lehrbuch o.ä.. Ich werde Folien, die in der Veranstaltung genutzt werden, über diese Seite online stellen. Der Zugang ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten geben ich in der Veranstaltung (oder per Mail auf Anfrage) bekannt.
Wer allerdings gerne etwas vertiefen möchte, dem kann ich die Skripten von Prof. Hoeren zum IT-Recht ans Herz legen. Sie finden diese in der Materialsammlung unter folgendem Link: