TU Braunschweig

Vorlesung IT-Recht — TU Braunschweig

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Lehrveranstaltung im infzentr1IT-Recht. Die Lehrveranstaltung findet auch in diesem Semester (Sommersemester 2024) wieder in einem Onlineformat statt. Es werden an dieser Stelle regelmäßig in geplantem wöchentlichen Turnus Audiocasts mit den Semesterinhalten veröffentlicht. Flankierend können Sie auf  Präsentationsfolien und ggf. ausgegebene Materialien zugreifen, die hier zur gegebenen Zeit bereit gestellt werden

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung steht allen Studierenden offen. Für die Teilnahme an der Prüfung (vorbehaltlich weiterer Entwicklungen ist eine Hausarbeit geplant) ist aus Kapazitätsgründen allerdings eine Grenze von 30 Studierenden vorgesehen.

Die Kapazitätsgrenze ist – Stand 10.4.2024 – erreicht. Ich kann leider keine weiteren Anmeldungen für die Prüfung mehr entgegennehmen.

Die Inhalte der Veranstaltung sind in einem passwortgeschützten Bereich gespeichert. Das Passwort folgt im ersten Audio. Auf Anfrage sende ich Ihnen das Passwort auch per Mail.


Das Semester startet am 02.04.2024. Es dauert bis zum 13.07.2024.

Ich hoffe, Ihnen die Audios wöchentlich jeweils regelmäßig bis Freitag nachmittag auf diese Seite stellen zu können, erstmals also am 5.4.2024.

Die Leistungskontrolle wird etwa zwei, drei Wochen (Korrektur: voraussichtlich am 1.7.2024) vor Ende des Semesters ausgegeben, so dass Sie nach Korrektur am Ende des Semesters ein Ergebnis bekommen können. Den genauen Termin – wie auch Informationen zur Art der Leistungskontrolle – finden Sie zur gegebenen Zeit unten im Nachrichtenbereich.


Freitag, d. 19.7.2024

Die Leistungskontrollen sind durchgesehen. Ich habe (weit) überwiegend durchaus erfreuliche Lösungen gelesen. Sie erhalten Ihr Ergebnis im Tagesverlauf per Mail zusammen mit Anmerkungen zu den jeweiligen Lösungen. Die Leistungspunkte/Credits werden Ihnen über das Institut und Prüfungsamt gut geschrieben. Sie müssen dabei nichts weiter veranlassen. Der Eintrag dauert meist einige Wochen, daher bitte ich um etwas Geduld.
Ihnen eine schöne vorlesungsfreie Zeit und weiterhin alles Gute und viel Erfolg im Studium. 🙂

Freitag, d. 12.7.2024

Leider konnten die Bearbeitungen noch nicht durchgesehen werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen bis zum 19.7.2024 Ihre Ergebnisse mitteilen kann.

Montag, d. 1.7.2024

Hier der Aufgabentext zur Leistungskontrolle. Abgabe wie bereits geschrieben spätestens am 3.7.2024, 23 Uhr 59 und 59 s. 🙂 Abgaben am 4.7. ab 0.00 Uhr werden nicht berücksichtigt. Die Abgaben bitte per Mail an info@stuecke.eu.

Montag, d. 24.6.2024

Eine Woche vor dem Ausgabetermin der Leistungskontrolle hier per Audio noch die versprochenen Hinweise zur Anfertigung.
Der Aufgabentext steht über diese Seite am 1.7.2024 ab 9.00 Uhr zur Verfügung. Abgabe (ausschließlich per Mail) dann bis zum 3.7.2024, 23 Uhr 59 und 59 Sekunden. Eine Abgabe, die erst am 4.7.2024, 0.00 Uhr auf dem Mailserver eingeht (§ 130 BGB), werden nicht mehr gewertet. 🙂

Sonntag, d. 23.6.2024

Hier noch einige Musterfragen mit Lösungsvorschlägen. Muster1 Muster2 Muster3. Sie bemerken eine gewisse Schwerpunktsetzung in den Bereich des Arbeitsrechts? Sehr gut. 🙂 Auch der Bereich der AGB ist ein wenig berücksichtigt.

Sonntag, d. 23.6.2024

Mit dem Audio zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird der letzte „materielle“ Teil der Veranstaltung behandelt. Ein Bereich, der im Alltag (und eventuelle auch für die Leistungskontrolle ;)) durchaus bedeutsam ist, bzw. sein kann.

Freitag, d. 21.6.2024

Das Audio zu den Leistungsstörungen anbei. Mängel, „Fehler“ und daraus resultierende Ansprüche. Auch hier werden die Bestimmungen im Zusammenhang mit ausgewählten Vertragstypen – Kaufvertrag, Mietvertrag und Werkvertrag – erläutert. Zum Mängelbegriff im Kontext der Kaufverträge: bitte beachten Sie (ca. min 36) die zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung in § 434 BGB. Sachlich hat sich hier wenig geändert; die Beispiele können in gleicher Weise anhand des aktuellen Gesetzes gelöst werden. Zurück zur Behandlung der Mängelnormen (Kauf-/Miet-/Werkvertrag). Warum nicht auch zum Dienstvertrag? Schauen Sie doch einmal im Gesetz nach Normen, die Mängel regeln (aber suchen Sie nicht zu lange… ;)). IÜ. vgl  Audio.

Freitag, d. 14.6.2024

Langsam aber sicher biegen wir auf die Zielgerade des Semesters ein. Daher noch ein paar Hinweise für die verbleibenden Wochen und den zeitlichen Ablauf bis zur Leistungskontrolle: regulär stehen noch vier Wochen zur Verfügung. In der kommenden Woche ist ein Block zum Thema „Leistungsstörungsrecht“ geplant. Gleichzeitig erhalten Sie ein paar Hinweise zum Herangehen an die Leistungskontrolle. An Muster denke ich hoffentlich ebenfalls. Bis zum 28.6. wird der inhaltlich gesehen „letzte“ Block behandelt – nämlich der zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich plane die Ausgabe der Leistungskontrolle für den 1.7.2024. Sie werden dann bis zum 3.7.2024 einschließlich Zeit für die Bearbeitung haben. Das gibt mir dann wieder hoffentlich ausreichend Raum für eine Korrektur und Bewertung, so dass Sie bis zum nominell letzten Veranstaltungsdatum, dem 12.7.2024, zumindest Nachricht über Ihre Ergebnisse haben.

Freitag, d. 14.6.2024

Heute im Audio ein Blick in die Praxis – im Schwerpunkt das gerichtliche Verfahren, noch genauer das arbeitsgerichtliche Verfahren. Für die Leistungskontrolle nicht von Interesse, es ist aber meiner Erfahrung nach gut, auch ein paar Einblicke in die Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung bzw. der Wahrnehmung eigener Rechte zu nehmen.

Freitag, d. 7.6.2024

Der „Block“ zum Thema Kündigung wird fortgesetzt und abgeschlossen. Hier vertiefen wir im Audio der Woche wie angekündigt insbesondere den Bereich des Arbeitsrechts. Ein Teil, der nicht nur praktisch Bedeutung haben kann, sondern der auch für Fragestellungen im Bereich der Leistungskontrolle prädestiniert ist. 🙂

Freitag, d. 31.5.2024

Von der Abgabe der Willenserklärung über dabei häufige „Fehler“ hin zur Beendigung von Schuldverhältnissen: im heutigen Audio behandeln wir im Kern die Themenkreise der Kündigung von Verträgen und des Abschlusses von Aufhebungsverträgen. Dabei wird auch ein Ausflug in den Bereich des Arbeitsrechts unternommen. Ein Bereich, der Sie hoffentlich in der Berufswelt nicht in unerfreulicher Weise trifft, bei dem aber ein paar Grundkenntnisse sicher für die Praxis nicht schaden (dazu mehr auch in der kommenden Woche).

Freitag, d. 24.5.2024

Um den Bereich insbesondere der beiden letzten Termine etwas mit Leben zu füllen, hier zwei  Musterfragen mit Lösungsvorschlägen. Wieder gilt: am besten erst einmal die Frage lesen und anhand des Gesetzes überlegen, wie eine Lösung aussehen könnte. Die Musterlösungen sind relativ umgangssprachlich formuliert – so in etwa können Sie die Leistungskontrolle stilmäßig bearbeiten.

Freitag, d. 24.5.2024

Weiter mit der Willenserklärung und ihren „Fehlern“. Sie lernen den auch in der Praxis sehr wichtigen Bereich der Anfechtung (§§ 119 ff. BGB) kennen. Hier das dazu gehörende Audio.

Freitag, d. 17.5.2024

Welche Gründe können zur Unwirksamkeit von Willenserklärungen führen? Heute geht es um Aspekte wie z.B. Erklärungen Minderjähriger oder durch Personen, die aus welchen Gründen auch immer die Reichweite der Erklärung nicht einordnen können. Daneben behandeln wir die Fallgruppe gesetzlicher Verbote sowie die der sittenwidrigen Rechtsgeschäfte. Das Audio dazu kann wie üblich heruntergeladen werden.

Freitag, d. 10.5.2024

Heute – am „Brückentag“ – statt eines Audios ein erster Musterfall. Bitte zuerst die Fallfrage auf der ersten Seite lesen und ein paar Gedanken zur Falllösung machen. Dann gerne anhand der Musterlösung checken.

Freitag, d. 3.5.2024

Die Veranstaltung wird mit Ausführungen zum Zustandekommen von Verträgen fortgesetzt. Hier das Audio. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Begriff der Willenserklärung. Sie lernen Einzelheiten zu Angebot und Annahme kennen – übrigens Punkte die auch im Bereich der Leistungskontrolle wichtig sein können.

Freitag, d. 26.4.2024

Wir beschäftigen uns mit den vertraglichen Schuldverhältnissen; Sie lernen Vertragstypen des BGB kennen. Im Audio der Woche beschäftigen wir uns insbesondere mit dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag, dem Dienstvertrag und dem Werkvertrag.

Freitag, d. 19.4.2024

Im heutigen Audio behandeln wir den Aufbau des „Kerngesetzes“ für die Vorlesung, nämlich des BGB. Sie lernen, dass es einen „Allgemeinen Teil“ gibt und „Besondere Teile“ im Gesetz. Sie erhalten zudem einige Hinweise auf Vertragstypen und Bereiche des BGB, die vielleicht auch im Hinblick auf die Prüfungsleistung nicht unwichtig sein können.

Freitag, d. 19.4.2024

Anbei – losgelöst von den Audios – zwei Materialien zur Durchsicht. Zum einen finden Sie ein PDF zum Thema Zitatpraxis. Das soll ein wenig der Vereinheitlichung von Schreibweisen dienen und entspricht üblicher Zitierweise. Eigentliche Prüfungsrelevanz ist (nur) insoweit gegeben, als das richtige Zitieren von §§ bei der Lösung schon wünschenswert wäre. Wer also einen Anspruch nach § 823 Ziff. 1 BGB prüft, wird eine entsprechende Anmerkung am Rand erhalten – eine solche Norm gibt es nicht. Richtig wäre: § 823 Abs. 1 BGB. Soweit, dass Ihre Lösung dadurch falsch wird, gehe ich aber sicherlich nicht. Dennoch: bitte dran halten.

Zitatpraxis gerichtlicher Entscheidungen wäre bei schriftlichen Ausarbeitungen (a la „Hausarbeit“) zu beachten – und natürlich auch in der (beruflichen?) Praxis. In Klausuren hätte das aber keine Relevanz, da natürlich Gerichtsentscheidungen nicht auswändig zu lernen bzw. zu zitieren sind.

Gleiches gilt zum Thema „Literatur“.

Die kurzen Angaben zur Terminologie beachten Sie bitte – auch in der Klausur. Das ist aber machbar, denke ich. 🙂

Die weitere Datei zum Erfassen gerichtlicher Entscheidungen erläutert den Aufbau solcher Dokumente. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, Urteile (aus einer Primärquelle, also Urteilstexten vom Gericht selbst ohne Aufbereitung etwa durch Verlage etc.) schneller lesen zu können. Also eine Hilfestellung für das Durcharbeiten.

Prüfungsrelevanz: Sie werden keine Urteilstexte zur Analyse erhalten, daher allenfalls gering.

Freitag, d. 12.04.2024

Im heutigen Audio geht es um die Eingrenzung des Rechtsgebiets „IT-Recht“. Das IT-Vertragsrecht ist Teil des Zivilrechts. Sie erfahren außerdem, wie sich dieses von anderen Gebieten, insbesondere dem öffentlichen Recht, abgrenzt.

Freitag, d. 12.04.2024

Die vorlesungsbegleitenden Folien dieses Semesters finden Sie hier. Die Folien folgen im Wesentlichen dem Inhalt der Audios, z.T. wird aus den Audios heraus darauf verwiesen. Vermutlich werden wir im zeitlichen Rahmen des Semesters nicht alle Bereiche der Folien erfassen können (insb. am Ende die Bereiche des Strafrechts und des (vertragsorientierten) Datenschutzrechts). Natürlich müssen Sie die Inhalte nicht explizit „lernen“ oder gar auswändig lernen, sie begleiten die Audios und mögen beim Hören der Visualisierung der Inhalte dienen.

Freitag, d. 12.04.2024

Ab dieser Woche wird bei Abruf der Inhalte auf der Seite ein Passwort abgefragt. Dazu siehe die Nachricht vom 5.4.2024; bei Problemen sende ich das Passwort auch gerne per Mail.

Mittwoch, d. 10.04.2024

Die Kapazitätsgrenze für die Teilnahme an der Prüfung ist mittlerweise erreicht. In kann für dieses Semester daher leider keine weiteren Anmeldungen mehr entgegennehmen.

Freitag, d. 05.04.2024

Hier das erste Audio. Thema: Inhalte der Veranstaltung, Orga, Ausblick. Dieses Audio ist frei abrufbar; die weiteren Inhalte werden passwortgeschützt zur Verfügung gestellt. Die dafür nötigen Daten sind im Audio enthalten. Für Ungeduldige: bei ca. 13:35 min. Zum Thema Literatur: wie im Audio erwähnt benötigen Sie eigentlich nur einen Gesetzestext. Online oder in Printform. Die im Audio erwähnte Auflagen bis zurück 2018/2019 wären als „Minimallösung“ noch OK. Für Neuanschaffungen bitte aber (siehe unten) min. die 2023’er Auflage.

Donnerstag, d. 04.04.2024

Die Kapazitätsgrenze für eine Teilnahme an der Klausur ist bereits fast erreicht; derzeit sind noch fünf Plätze verfügbar. Das erste Audio zur Veranstaltung finden Sie ab morgen auf dieser Seite.

Montag, d. 02.04.2024

Willkommen in diesem Semester. Sie finden auf dieser Seite regelmäßig Audiodateien, die an die Stelle der Vorlesung treten. Diese Dateien sollten Sie mit den üblichen Playern abspielen können. Sollte es Probleme geben, bitte ich um Feedback.

Das Sommersemester 2024 startet regulär am heutigen 02.04.2024. Die Lehrveranstaltungen – als sie noch in Präsenz stattfanden – sind jeweils Freitags ab 13.15 Uhr durchgeführt worden. Es hat sich insoweit bewährt, die jeweiligen Inhalte zur Veranstaltung freitags zu aktualisieren. Zuweilen werden Sie auch vorher, hoffentlich selten nachher Aktualisierungen lesen bzw. hören.

Im Zuge der ersten „Veranstaltung“ (bzw. Audio) – dann am 05.04.2024 – werde ich einige organisatorische Punkte ansprechen, danach starten wir mit ein paar allgemeinen Aspekten zur Eingrenzung der Thematik.

Zum Thema Literatur:
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung eines Gesetzestextes in Printform. Gut geeignet ist  die Beck’sche Textsammlung „Computerrecht“. Diese deckt die benötigten Rechtsgebiete und Normen ab (übrigens zugleich für die Veranstaltung zum IT-Vertragsrecht im Sommersemester…).

https://www.beck-shop.de/it-computerrecht-compr/product/35330744

Das Werk ist zuletzt 2023 in aktualisierter, 16. Auflage erschienen. Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dieser 16. Auflage, da sich etliche Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben und wir im Rahmen der Veranstaltung den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen wollen. Bitte keine älteren Auflagen benutzen.

Derzeit ist es ausreichend, der Veranstaltung anhand der im Internet veröffentlichten Gesetzestexte zu verfolgen. Sie müssen den Text daher nicht zwingend anschaffen.

Als Prüfungsform ist eine häusliche Ausarbeitung vorgesehen.

Zur Literatur im Übrigen: Sie benötigen kein Lehrbuch o.ä.. Ich werde Folien, die in der Veranstaltung genutzt werden, über diese Seite online stellen. Der Zugang ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten geben ich in der Veranstaltung (oder per Mail auf Anfrage) bekannt.

Wer allerdings gerne etwas vertiefen möchte, dem kann ich die Skripten von Prof. Hoeren zum IT-Recht ans Herz legen. Sie finden diese in der Materialsammlung unter folgendem Link:

https://www.itm.nrw/lehre/materialien

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