Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung (externer Link) vom 9.11.2010 (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09) ausgesprochen, dass die Agrarsubventionen betreffende Veröffentlichungspraxis der Länder gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Diese Subventionsdaten sind über entsprechende Seiten im Internet frei für Jedermann einsehbar gewesen. Zu unrecht, wie der EuGH jetzt festgestellt hat.
Dazu aus der Pressemitteilung des Gerichts:
Der Gerichtshof stellt fest, dass sich die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte Achtung des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten auf jede Information erstreckt, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betrifft, dass aber auch Einschränkungen des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten gerechtfertigt sein können, wenn sie denen entsprechen, die im Rahmen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geduldet werden.
Die veröffentlichten Daten seien in diesem Sinne schutzwürdig. Zwar habe auch die Allgemeinheit ein Interesse daran, über die Verwendung der Steuergelder, aus denen die Subventionen geleistet werden, informiert zu werden, allerdings wiege das Interesse der betreffenden Landwirte höher.
Die hier geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig konnten mit dieser Maßgabe positiv abgeschlossen werden.
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
- Alles (25)
- Allgemein (12)
- Arbeitsrecht (2)
- Datenschutz (10)
- IT-Recht (29)
- Markenrecht (2)
- Urheberrecht (15)
- Verwaltungsrecht (6)
- Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn aus fremdenfeindlichen Motiven rechtskräftig
- Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 218/23 (Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes im Jahr 1988)
- Verhandlungstermin am 15. Mai 2024, 11.00 Uhr in Sachen VIII ZR 226/22 (Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von "Kauf- und Dienstleistungsverträgen" über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen über Fernkommunikationsmittel ohne Widerrufsbelehrung)
- Verhandlungstermin am 18. April 2024 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 43/23 (Unlauterkeit des Angebots einer nicht vollständig gefüllten Produktverpackung beim Online-Vertrieb)
- Verhandlungstermin am 8. Mai 2024 um 11 Uhr in Sachen VIII ZR 184/23 (Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch)
- Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko)
- Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau im Bremerhaven rechtskräftig
- Verurteilungen wegen Einbruchs in das "Grüne Gewölbe" in Dresden rechtskräftig
- Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar; keine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen
- Verurteilung eines ehemaligen Radsport-Profis wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig