Wichtig auch für Arbeitnehmer in der IT-Branche, die vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres in ein Unternehmen eingetreten sind: Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Entscheidung vom 19.1.2010 (Rechtssache C-555/07 – Kücükdeveci) in der Regelung der Kündigungsfristen eine Altersdiskriminierung erkannt. Gegenwärtig lautet § 622 Abs. 2 S. 2 BGB noch wie folgt: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Eben diese Regelung ist vom EuGH als altersdiskriminierend angesehen worden. Eine Rechtfertigung durch arbeitsmarktpolitische Erwägungen kommt nicht in Betracht. Auch der Umstand, dass junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals persönlich oder beruflich flexibler sind kann eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Denn die Regelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthält keine Differenzierung hinsichtlich des Zeitpunktes der Kündigung – die „altersdiskriminierende“ Regelung wirkt sich in jedem Fall aus, also auch dann, wenn die Kündigung gegenüber einem älteren Arbeitnehmer ausgesprochen wird.
Die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres sind somit mit einzubeziehen. Der deutsche Gesetzgeber wird sicherlich kurzfristig reagieren und die betreffende Regelung in § 622 Abs. 2 BGB anpassen.
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
Alles (25)
Allgemein (12)
Arbeitsrecht (2)
Datenschutz (10)
IT-Recht (29)
Markenrecht (2)
Urheberrecht (15)
Verwaltungsrecht (6)
Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Verurteilung durch das Landgericht Hamburg wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit mehreren Tonnen Kokain rechtskräftig
- Verhandlungstermin am 25. September 2025 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 219/24 (Zum Werktitelschutz der Filmfigur "Miss Moneypenny")
- Bedingungen für die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels (sog. "Off-Label-Use") im Wege der ärztlichen Zwangsmaßnahme
- Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
- Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
- Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 3. Juni 2025 (Bundesgerichtshof entscheidet über Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten)
- Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau durch das Landgericht Flensburg rechtskräftig
- Urteil des Landgerichts Traunstein wegen Schleusung mit mehreren Toten rechtskräftig
- Bundesgerichtshof eröffnet erstinstanzliches Strafverfahren gegen eine weitere Angeklagte im NSU-Komplex
- Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nebst Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Verden