Wichtig auch für Arbeitnehmer in der IT-Branche, die vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres in ein Unternehmen eingetreten sind: Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Entscheidung vom 19.1.2010 (Rechtssache C-555/07 – Kücükdeveci) in der Regelung der Kündigungsfristen eine Altersdiskriminierung erkannt. Gegenwärtig lautet § 622 Abs. 2 S. 2 BGB noch wie folgt: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Eben diese Regelung ist vom EuGH als altersdiskriminierend angesehen worden. Eine Rechtfertigung durch arbeitsmarktpolitische Erwägungen kommt nicht in Betracht. Auch der Umstand, dass junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals persönlich oder beruflich flexibler sind kann eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Denn die Regelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthält keine Differenzierung hinsichtlich des Zeitpunktes der Kündigung – die „altersdiskriminierende“ Regelung wirkt sich in jedem Fall aus, also auch dann, wenn die Kündigung gegenüber einem älteren Arbeitnehmer ausgesprochen wird.
Die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres sind somit mit einzubeziehen. Der deutsche Gesetzgeber wird sicherlich kurzfristig reagieren und die betreffende Regelung in § 622 Abs. 2 BGB anpassen.
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
- Alles (25)
- Allgemein (12)
- Arbeitsrecht (2)
- Datenschutz (10)
- IT-Recht (29)
- Markenrecht (2)
- Urheberrecht (15)
- Verwaltungsrecht (6)
- Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher
- Verhandlungstermin am 18. Oktober 2024 in Sachen V ZR 236/23, 9:00 Uhr und V ZR 128/23, 9:45 Uhr (Änderung des Schlüssels für die Kostenverteilung und die Zuführung zu der Erhaltungsrücklage durch Mehrheitsbeschluss)
- Angeklagtenrevision eines Fotografen von Kindermodels gegen seine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern weitgehend erfolglos
- Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Detmold gegen jugendliche Angeklagte wegen Totschlags
- Verurteilung eines Grundschullehrers wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig
- Verhandlungstermin am 7. November 2024 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 38/24 (Sonntagsverkauf im Gartenmarkt)
- Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland rechtskräftig
- Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags auf und bestätigt eine weitere Verurteilung wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen
- Verhandlungstermin am 24. Oktober 2024, 10:00 Uhr, Saal E 101 in Sachen VII ZR 39/24 (Haftung des Autowaschanlagenbetreibers für die Beschädigung eines Fahrzeugs)