OLG Braunschweig: Verkauf von Damenmode begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis gegenüber einem Anbieter von Herrenwäsche
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 27.1.2010 (Az. 2 U 225/09) die Klage eines Anbieters hochwertiger Herrenwäsche und Herrenbademoden auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren abgewiesen. Ein Wettbewerbsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Anbieter von Herrenwäsche und Herrenbademoden steht in keinem Wettbewerbsverhältnis OLG Braunschweig: Verkauf von Damenmode begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis gegenüber einem Anbieter von Herrenwäsche weiterlesen