TU Braunschweig

Vorlesung IT-Recht — TU Braunschweig

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Lehrveranstaltung im infzentr1IT-Recht. Die Lehrveranstaltung findet auch in diesem Semester (Wintersemester 2026/2027) schwerpunktmäßig in einem Onlineformat statt. Es werden an dieser Stelle regelmäßig in geplantem wöchentlichen Turnus Audiocasts mit den Semesterinhalten veröffentlicht. Flankierend können Sie auf  Präsentationsfolien und ggf. ausgegebene Materialien zugreifen, die hier zur gegebenen Zeit bereit gestellt werden. Präsenzveranstaltungen finden im Raum IZ161 im Informatikzentrum nach Ankündigung statt.

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung steht allen Studierenden offen. Für die Teilnahme an der Prüfung (vorbehaltlich weiterer Entwicklungen ist eine Hausarbeit geplant) ist aus Kapazitätsgründen allerdings eine Grenze von 30 Studierenden vorgesehen.

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt nach Eingang der Reihenfolge per Mail (i n f o @ s t u e c k e . e u – natürlich ohne Leerzeichen.

Die Inhalte der Veranstaltung sind in einem passwortgeschützten Bereich gespeichert. Das Passwort folgt im ersten Audio – welches natürlich nicht passwortgeschützt ist. Auf Anfrage sende ich Ihnen das Passwort auch gesondert per Mail.


Das Semester startet am 19.10.2026. Es dauert bis zum 6.2.2027. Wir starten mit ersten Inhalten ab dem 23.10.2026.

Ich hoffe, Ihnen die Audios danach wöchentlich jeweils regelmäßig bis Freitag nachmittag auf diese Seite stellen zu können, erstmals also wie gesagt am 23.10.2026.

Die Leistungskontrolle ist für den 29.1.2027 von 13.15 bis 14.45 Uhr im IZ161 geplant. Diese Leistungskontrolle wird in Form einer Klausur in Präsenz geschrieben. Die Ergebnisse sollten hoffentlich bis Anfang der vorlesungsfreien Zeit vorliegen.


Mittwoch, d. 7.10.2026

Schon vor Semesterbeginn zwei kurze Dokumente zur Durchsicht. Sie werden merken, dass die Inhalte passwortgeschützt sind. Sie erhalten die Zugangsdaten mit Bestätigung Ihrer Anmeldung. Die Dokumente werden denjenigen unter Ihnen, die bereits im Vorsemester an der Veranstaltung IT-Vertragsrecht teilgenommen haben, sicherlich irgendwie bekannt vorkommen. 🙂

Zum einen finden Sie ein PDF zum Thema Zitatpraxis. Das soll ein wenig der Vereinheitlichung von Schreibweisen dienen und entspricht üblicher Zitierweise. Eigentliche Prüfungsrelevanz ist (nur) insoweit gegeben, als das richtige Zitieren von §§ bei der Lösung schon wünschenswert wäre. Wer also einen Anspruch nach § 823 Ziff. 1 BGB prüft, wird eine entsprechende Anmerkung am Rand erhalten – eine solche Norm gibt es nicht. Richtig wäre: § 823 Abs. 1 BGB. Soweit, dass Ihre Lösung dadurch falsch wird, gehe ich aber sicherlich nicht. Dennoch: bitte dran halten.

Zitatpraxis gerichtlicher Entscheidungen wäre bei schriftlichen Ausarbeitungen (a la „Hausarbeit“) zu beachten – und natürlich auch in der (beruflichen?) Praxis. In Klausuren hätte das aber keine Relevanz, da natürlich Gerichtsentscheidungen nicht auswändig zu lernen bzw. zu zitieren sind.

Gleiches gilt zum Thema „Literatur“.

Die kurzen Angaben zur Terminologie beachten Sie bitte – auch in der Leistungskontrolle. Das ist aber machbar, denke ich. 🙂

Die weitere Datei zum Erfassen gerichtlicher Entscheidungen erläutert den Aufbau solcher Dokumente. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, Urteile (aus einer Primärquelle, also Urteilstexten vom Gericht selbst ohne Aufbereitung etwa durch Verlage etc.) schneller lesen zu können. Also eine Hilfestellung für das Durcharbeiten.

Prüfungsrelevanz: Sie werden keine Urteilstexte zur Analyse erhalten, daher allenfalls gering.

Mittwoch, d. 7.10.2026

Zu einem sehr frühen Zeitpunkt: Willkommen in diesem Semester. Sie finden auf dieser Seite regelmäßig Audiodateien, die an die Stelle der Vorlesung treten. Diese Dateien sollten Sie mit den üblichen Playern abspielen können. Sollte es Probleme geben, bitte ich um Feedback.

Das Wintersemester 2026 startet regulär am 19.10.2026. Die Lehrveranstaltungen – als sie noch in durchgängiger Präsenz stattfanden – sind jeweils Freitags ab 13.15 Uhr durchgeführt worden. Es hat sich insoweit bewährt, die jeweiligen Inhalte zur Veranstaltung freitags zu aktualisieren. Zuweilen werden Sie auch vorher, hoffentlich selten nachher Aktualisierungen lesen bzw. hören.

Im Zuge der ersten Veranstaltung – derzeit geplant als Audio, ggf. aber auch zusätzlich online per BBB (Link würde hier kommuniziert werden) –  am 23.10.2026 – werde ich einige organisatorische Punkte ansprechen, danach starten wir mit ein paar allgemeinen Aspekten zur Eingrenzung der Thematik.

Zum Thema Literatur:
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung eines Gesetzestextes in Printform. Spätestens für die Klausur benötigen Sie ohnehin einen gedruckten Text. Gut geeignet ist die Beck’sche Textsammlung „Computerrecht“. Diese deckt häufig benötigte Rechtsgebiete und Normen ab (übrigens zugleich für die Veranstaltung zum IT-Haftungsrecht im Wintersemester…).

https://www.beck-shop.de/it-computerrecht-compr/product/35330744

Das Werk ist zuletzt im September 2026 in aktualisierter, 18. Auflage erschienen. Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dieser Auflage, da sich etliche Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben und wir im Rahmen der Veranstaltung den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen wollen. Ausnahmsweise können Sie in diesem Semester auch die Vorauflage (17. Aufl. 2025) benutzen. Bitte keine älteren Auflagen benutzen.

Zur Literatur im Übrigen: Sie benötigen kein Lehrbuch o.ä.. Ich werde Folien, die in der Veranstaltung genutzt werden, über diese Seite online stellen. Der Zugang ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten geben ich in der Veranstaltung (oder per Mail auf Anfrage) bekannt.

Wer allerdings gerne etwas vertiefen möchte, dem kann ich die Skripten von Prof. Hoeren zum IT-Recht ans Herz legen. Sie finden diese in der Materialsammlung unter folgendem Link:

https://www.itm.nrw/lehre/materialien

(letzte Auflagen aus 2023/2024/2025)