TU Braunschweig

Vorlesung IT-Recht — TU Braunschweig

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Lehrveranstaltung im infzentr1IT-Recht. Die Lehrveranstaltung findet auch in diesem Semester (Sommersemester 2024) wieder in einem Onlineformat statt. Es werden an dieser Stelle regelmäßig in geplantem wöchentlichen Turnus Audiocasts mit den Semesterinhalten veröffentlicht. Flankierend können Sie auf  Präsentationsfolien und ggf. ausgegebene Materialien zugreifen, die hier zur gegebenen Zeit bereit gestellt werden

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung steht allen Studierenden offen. Für die Teilnahme an der Prüfung (vorbehaltlich weiterer Entwicklungen ist eine Hausarbeit geplant) ist aus Kapazitätsgründen allerdings eine Grenze von 30 Studierenden vorgesehen.

Die Kapazitätsgrenze ist – Stand 10.4.2024 – erreicht. Ich kann leider keine weiteren Anmeldungen für die Prüfung mehr entgegennehmen.

Die Inhalte der Veranstaltung sind in einem passwortgeschützten Bereich gespeichert. Das Passwort folgt im ersten Audio. Auf Anfrage sende ich Ihnen das Passwort auch per Mail.


Das Semester startet am 02.04.2024. Es dauert bis zum 13.07.2024.

Ich hoffe, Ihnen die Audios wöchentlich jeweils regelmäßig bis Freitag nachmittag auf diese Seite stellen zu können, erstmals also am 5.4.2024.

Die Leistungskontrolle wird etwa zwei, drei Wochen vor Ende des Semesters ausgegeben, so dass Sie nach Korrektur am Ende des Semesters ein Ergebnis bekommen können. Den genauen Termin – wie auch Informationen zur Art der Leistungskontrolle – finden Sie zur gegebenen Zeit unten im Nachrichtenbereich.


Freitag, d. 26.4.2024

Wir beschäftigen uns mit den vertraglichen Schuldverhältnissen; Sie lernen Vertragstypen des BGB kennen. Im Audio der Woche beschäftigen wir uns insbesondere mit dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag, dem Dienstvertrag und dem Werkvertrag.

Freitag, d. 19.4.2024

Im heutigen Audio behandeln wir den Aufbau des „Kerngesetzes“ für die Vorlesung, nämlich des BGB. Sie lernen, dass es einen „Allgemeinen Teil“ gibt und „Besondere Teile“ im Gesetz. Sie erhalten zudem einige Hinweise auf Vertragstypen und Bereiche des BGB, die vielleicht auch im Hinblick auf die Prüfungsleistung nicht unwichtig sein können.

Freitag, d. 19.4.2024

Anbei – losgelöst von den Audios – zwei Materialien zur Durchsicht. Zum einen finden Sie ein PDF zum Thema Zitatpraxis. Das soll ein wenig der Vereinheitlichung von Schreibweisen dienen und entspricht üblicher Zitierweise. Eigentliche Prüfungsrelevanz ist (nur) insoweit gegeben, als das richtige Zitieren von §§ bei der Lösung schon wünschenswert wäre. Wer also einen Anspruch nach § 823 Ziff. 1 BGB prüft, wird eine entsprechende Anmerkung am Rand erhalten – eine solche Norm gibt es nicht. Richtig wäre: § 823 Abs. 1 BGB. Soweit, dass Ihre Lösung dadurch falsch wird, gehe ich aber sicherlich nicht. Dennoch: bitte dran halten.

Zitatpraxis gerichtlicher Entscheidungen wäre bei schriftlichen Ausarbeitungen (a la „Hausarbeit“) zu beachten – und natürlich auch in der (beruflichen?) Praxis. In Klausuren hätte das aber keine Relevanz, da natürlich Gerichtsentscheidungen nicht auswändig zu lernen bzw. zu zitieren sind.

Gleiches gilt zum Thema „Literatur“.

Die kurzen Angaben zur Terminologie beachten Sie bitte – auch in der Klausur. Das ist aber machbar, denke ich. 🙂

Die weitere Datei zum Erfassen gerichtlicher Entscheidungen erläutert den Aufbau solcher Dokumente. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, Urteile (aus einer Primärquelle, also Urteilstexten vom Gericht selbst ohne Aufbereitung etwa durch Verlage etc.) schneller lesen zu können. Also eine Hilfestellung für das Durcharbeiten.

Prüfungsrelevanz: Sie werden keine Urteilstexte zur Analyse erhalten, daher allenfalls gering.

Freitag, d. 12.04.2024

Im heutigen Audio geht es um die Eingrenzung des Rechtsgebiets „IT-Recht“. Das IT-Vertragsrecht ist Teil des Zivilrechts. Sie erfahren außerdem, wie sich dieses von anderen Gebieten, insbesondere dem öffentlichen Recht, abgrenzt.

Freitag, d. 12.04.2024

Die vorlesungsbegleitenden Folien dieses Semesters finden Sie hier. Die Folien folgen im Wesentlichen dem Inhalt der Audios, z.T. wird aus den Audios heraus darauf verwiesen. Vermutlich werden wir im zeitlichen Rahmen des Semesters nicht alle Bereiche der Folien erfassen können (insb. am Ende die Bereiche des Strafrechts und des (vertragsorientierten) Datenschutzrechts). Natürlich müssen Sie die Inhalte nicht explizit „lernen“ oder gar auswändig lernen, sie begleiten die Audios und mögen beim Hören der Visualisierung der Inhalte dienen.

Freitag, d. 12.04.2024

Ab dieser Woche wird bei Abruf der Inhalte auf der Seite ein Passwort abgefragt. Dazu siehe die Nachricht vom 5.4.2024; bei Problemen sende ich das Passwort auch gerne per Mail.

Mittwoch, d. 10.04.2024

Die Kapazitätsgrenze für die Teilnahme an der Prüfung ist mittlerweise erreicht. In kann für dieses Semester daher leider keine weiteren Anmeldungen mehr entgegennehmen.

Freitag, d. 05.04.2024

Hier das erste Audio. Thema: Inhalte der Veranstaltung, Orga, Ausblick. Dieses Audio ist frei abrufbar; die weiteren Inhalte werden passwortgeschützt zur Verfügung gestellt. Die dafür nötigen Daten sind im Audio enthalten. Für Ungeduldige: bei ca. 13:35 min. Zum Thema Literatur: wie im Audio erwähnt benötigen Sie eigentlich nur einen Gesetzestext. Online oder in Printform. Die im Audio erwähnte Auflagen bis zurück 2018/2019 wären als „Minimallösung“ noch OK. Für Neuanschaffungen bitte aber (siehe unten) min. die 2023’er Auflage.

Donnerstag, d. 04.04.2024

Die Kapazitätsgrenze für eine Teilnahme an der Klausur ist bereits fast erreicht; derzeit sind noch fünf Plätze verfügbar. Das erste Audio zur Veranstaltung finden Sie ab morgen auf dieser Seite.

Montag, d. 02.04.2024

Willkommen in diesem Semester. Sie finden auf dieser Seite regelmäßig Audiodateien, die an die Stelle der Vorlesung treten. Diese Dateien sollten Sie mit den üblichen Playern abspielen können. Sollte es Probleme geben, bitte ich um Feedback.

Das Sommersemester 2024 startet regulär am heutigen 02.04.2024. Die Lehrveranstaltungen – als sie noch in Präsenz stattfanden – sind jeweils Freitags ab 13.15 Uhr durchgeführt worden. Es hat sich insoweit bewährt, die jeweiligen Inhalte zur Veranstaltung freitags zu aktualisieren. Zuweilen werden Sie auch vorher, hoffentlich selten nachher Aktualisierungen lesen bzw. hören.

Im Zuge der ersten „Veranstaltung“ (bzw. Audio) – dann am 05.04.2024 – werde ich einige organisatorische Punkte ansprechen, danach starten wir mit ein paar allgemeinen Aspekten zur Eingrenzung der Thematik.

Zum Thema Literatur:
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung eines Gesetzestextes in Printform. Gut geeignet ist  die Beck’sche Textsammlung „Computerrecht“. Diese deckt die benötigten Rechtsgebiete und Normen ab (übrigens zugleich für die Veranstaltung zum IT-Vertragsrecht im Sommersemester…).

https://www.beck-shop.de/it-computerrecht-compr/product/35330744

Das Werk ist zuletzt 2023 in aktualisierter, 16. Auflage erschienen. Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dieser 16. Auflage, da sich etliche Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben und wir im Rahmen der Veranstaltung den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen wollen. Bitte keine älteren Auflagen benutzen.

Derzeit ist es ausreichend, der Veranstaltung anhand der im Internet veröffentlichten Gesetzestexte zu verfolgen. Sie müssen den Text daher nicht zwingend anschaffen.

Als Prüfungsform ist eine häusliche Ausarbeitung vorgesehen.

Zur Literatur im Übrigen: Sie benötigen kein Lehrbuch o.ä.. Ich werde Folien, die in der Veranstaltung genutzt werden, über diese Seite online stellen. Der Zugang ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten geben ich in der Veranstaltung (oder per Mail auf Anfrage) bekannt.

Wer allerdings gerne etwas vertiefen möchte, dem kann ich die Skripten von Prof. Hoeren zum IT-Recht ans Herz legen. Sie finden diese in der Materialsammlung unter folgendem Link:

https://www.itm.nrw/lehre/materialien

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