Über personenbezogene Daten ist umfassend Auskunft zu erteilen. So einfach, wie dies klingt, scheint das manchmal aber doch nicht zu sein. Häufig werden entsprechende Anfragen (§ 34 BDSG) nicht oder nur unvollständig beantwortet. Dabei kann das durchaus ins Geld gehen. Denn im Falle einer Klage wären bei Nichterteilung einer Auskunft oder nur unvollständiger Beauskunftung die Verfahrenskosten zu übernehmen. Für die Höhe ist der sog. „Streitwert“ maßgeblich. Sicherlich ist es schwierig, hier den Wert einer Auskunft festzumachen. Das Amtsgericht Braunschweig hat den Auskunftswert im Rahmen eines Klageverfahrens einer Privatperson gegen einen Versicherer auf 1.000 € festgesetzt (AG Braunschweig, Az. 117 C 1855/14). Auch wenn der Streitwert „lediglich“ Berechnungsgrundlage für gerichtliche und anwaltliche Kosten darstellt – teuer sind solche Verfahren allemal. Daher sollten Unternehmen dringend darauf achten, eine vollständige Datenschutzauskunft zu erteilen…
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
Alles (25)
Allgemein (12)
Arbeitsrecht (2)
Datenschutz (10)
IT-Recht (29)
Markenrecht (2)
Urheberrecht (15)
Verwaltungsrecht (6)
Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Verurteilung zweier Angeklagter wegen rechtsradikaler Übergriffe auf Ausländer beim Dresdener Stadtfest rechtskräftig
- Verhandlungstermin in Sachen I ZR 186/17 am 29. September 2022 um 10.00 Uhr (Befugnis von Verbraucherschutzverbänden zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht)
- Bundesgerichtshof hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch Agrarkonzern auf
- Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung in Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen
- Bundesgerichtshof trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen
- Sexualdelikt zum Nachteil einer 11-jährigen Schülerin in München muss hinsichtlich der verhängten Rechtsfolgen neu verhandelt werden
- Verhandlungstermin am 30. Mai 2022 um 11.00 Uhr in Sachen VI ZR 172/20 ("Wittenberger Sau")
- Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie Kameradschaft Dresden" rechtskräftig abgeschlossen
- Verurteilung wegen zweifachen Totschlags ohne Leichen rechtskräftig
- Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios