Wichtig auch für Arbeitnehmer in der IT-Branche, die vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres in ein Unternehmen eingetreten sind: Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Entscheidung vom 19.1.2010 (Rechtssache C-555/07 – Kücükdeveci) in der Regelung der Kündigungsfristen eine Altersdiskriminierung erkannt. Gegenwärtig lautet § 622 Abs. 2 S. 2 BGB noch wie folgt: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Eben diese Regelung ist vom EuGH als altersdiskriminierend angesehen worden. Eine Rechtfertigung durch arbeitsmarktpolitische Erwägungen kommt nicht in Betracht. Auch der Umstand, dass junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals persönlich oder beruflich flexibler sind kann eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Denn die Regelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthält keine Differenzierung hinsichtlich des Zeitpunktes der Kündigung – die „altersdiskriminierende“ Regelung wirkt sich in jedem Fall aus, also auch dann, wenn die Kündigung gegenüber einem älteren Arbeitnehmer ausgesprochen wird.
Die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres sind somit mit einzubeziehen. Der deutsche Gesetzgeber wird sicherlich kurzfristig reagieren und die betreffende Regelung in § 622 Abs. 2 BGB anpassen.
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
Alles (25)
Allgemein (12)
Arbeitsrecht (2)
Datenschutz (10)
IT-Recht (29)
Markenrecht (2)
Urheberrecht (15)
Verwaltungsrecht (6)
Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig
- Verhandlungstermin am 24. Februar 2023 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 140/22 ("Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht?)
- Verhandlungstermin am 28. Februar 2023, 11.30 Uhr, Saal E 101 in Sachen KZR 71/21 (Bundesgerichtshof überprüft DFB-Reglement für Spielervermittlung)
- Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um Verwendungsersatzansprüche für die Sanierung der "Gorch Fock" zurück
- Bundesgerichtshof entscheidet über Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an seine Partei
- Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
- Hauptverhandlung am 2. Februar 2023 um 11.00 Uhr im Verfahren 4 StR 211/22 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen ein Urteil wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge
- Verurteilung eines ehemaligen Turntrainers wegen Sexualdelikten rechtskräftig
- Urteil wegen Doppelmordes in Berlin-Marzahn rechtskräftig
- Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen