Das AG Magdeburg hat (Hinweisbeschluss v. 26.02.2015, Az. 123 C 1362/14) darauf hingewiesen, dass der Kostenvorschuss für Sachverständige im Filesharing-Prozess zur Einholung eines Gutachtens zur Frage des Anbietens eines Filmwerkes durch den Beklagten sowie die Arbeitsweise der Firma Guardaley Ltd. nach eigenen Ermittlungen mit ca. 20.000 € (in Worten: Euro zwanzigtausend) festzusetzen ist.
Auch an dieser Stelle daher gerne noch einmal der Hinweis für Studierende der Informatik: eine Weiterqualifikation zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist, wie Sie sehen, durchaus den einen oder anderen Blick wert.