Über personenbezogene Daten ist umfassend Auskunft zu erteilen. So einfach, wie dies klingt, scheint das manchmal aber doch nicht zu sein. Häufig werden entsprechende Anfragen (§ 34 BDSG) nicht oder nur unvollständig beantwortet. Dabei kann das durchaus ins Geld gehen. Denn im Falle einer Klage wären bei Nichterteilung einer Auskunft oder nur unvollständiger Beauskunftung die Verfahrenskosten zu übernehmen. Für die Höhe ist der sog. „Streitwert“ maßgeblich. Sicherlich ist es schwierig, hier den Wert einer Auskunft festzumachen. Das Amtsgericht Braunschweig hat den Auskunftswert im Rahmen eines Klageverfahrens einer Privatperson gegen einen Versicherer auf 1.000 € festgesetzt (AG Braunschweig, Az. 117 C 1855/14). Auch wenn der Streitwert „lediglich“ Berechnungsgrundlage für gerichtliche und anwaltliche Kosten darstellt – teuer sind solche Verfahren allemal. Daher sollten Unternehmen dringend darauf achten, eine vollständige Datenschutzauskunft zu erteilen…
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
Alles (25)
Allgemein (12)
Arbeitsrecht (2)
Datenschutz (10)
IT-Recht (29)
Markenrecht (2)
Urheberrecht (15)
Verwaltungsrecht (6)
Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen an einen den Erblasser behandelnden Arzt trotz berufsständischen Zuwendungsverbotes
- Revisionen im Leipziger "Fahrradgate-Prozess" weitgehend erfolglos
- Verurteilung durch das Landgericht Hamburg wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit mehreren Tonnen Kokain rechtskräftig
- Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"
- Verhandlungstermin am 25. September 2025 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 219/24 (Zum Werktitelschutz der Filmfigur "Miss Moneypenny")
- Bedingungen für die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels (sog. "Off-Label-Use") im Wege der ärztlichen Zwangsmaßnahme
- Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
- Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
- Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 3. Juni 2025 (Bundesgerichtshof entscheidet über Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten)
- Bundesgerichtshof eröffnet erstinstanzliches Strafverfahren gegen eine weitere Angeklagte im NSU-Komplex