Über personenbezogene Daten ist umfassend Auskunft zu erteilen. So einfach, wie dies klingt, scheint das manchmal aber doch nicht zu sein. Häufig werden entsprechende Anfragen (§ 34 BDSG) nicht oder nur unvollständig beantwortet. Dabei kann das durchaus ins Geld gehen. Denn im Falle einer Klage wären bei Nichterteilung einer Auskunft oder nur unvollständiger Beauskunftung die Verfahrenskosten zu übernehmen. Für die Höhe ist der sog. „Streitwert“ maßgeblich. Sicherlich ist es schwierig, hier den Wert einer Auskunft festzumachen. Das Amtsgericht Braunschweig hat den Auskunftswert im Rahmen eines Klageverfahrens einer Privatperson gegen einen Versicherer auf 1.000 € festgesetzt (AG Braunschweig, Az. 117 C 1855/14). Auch wenn der Streitwert „lediglich“ Berechnungsgrundlage für gerichtliche und anwaltliche Kosten darstellt – teuer sind solche Verfahren allemal. Daher sollten Unternehmen dringend darauf achten, eine vollständige Datenschutzauskunft zu erteilen…
Suchen
Rechtsgebiete - RSS
Alles (25)
Allgemein (12)
Arbeitsrecht (2)
Datenschutz (10)
IT-Recht (29)
Markenrecht (2)
Urheberrecht (15)
Verwaltungsrecht (6)
Wettbewerbsrecht (6)
- Tweets by stueckec
-
Neueste Artikel
RSS-Feed des Bundesgerichtshofs
- Der Bundesgerichtshof öffnet am 20. September 2025 seine Türen
- Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / Frühere Vertragsverlängerungsklauseln eines solchen Portalbetreibers überwiegend wirksam
- Frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung gegenüber einer im EU-Ausland ansässigen Versandapotheke nicht anwendbar
- Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
- Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg rechtskräftig
- Verurteilung einer Apothekerin im Zusammenhang mit dem Tod einer Schwangeren durch verunreinigte Glukose rechtskräftig
- Verurteilung der Angeklagten nach einer Schießerei in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2019 rechtskräftig
- Bundesgerichtshof billigt Baukostenzuschuss für Batteriespeicher
- Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg rechtskräftig
- Aufhebung des Verhandlungstermins am 31. Juli 2025 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 72/23 (Flughafen Frankfurt-Hahn)