TU Braunschweig

Vorlesung IT-Recht — TU Braunschweig

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Lehrveranstaltung im infzentr1IT-Recht. Die Lehrveranstaltung findet auch in diesem Semester (Sommersemester 2025) wieder in einem Onlineformat statt. Es werden an dieser Stelle regelmäßig in geplantem wöchentlichen Turnus Audiocasts mit den Semesterinhalten veröffentlicht. Flankierend können Sie auf  Präsentationsfolien und ggf. ausgegebene Materialien zugreifen, die hier zur gegebenen Zeit bereit gestellt werden

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung steht allen Studierenden offen. Für die Teilnahme an der Prüfung (vorbehaltlich weiterer Entwicklungen ist eine Hausarbeit geplant) ist aus Kapazitätsgründen allerdings eine Grenze von 30 Studierenden vorgesehen.

Bei Interesse senden Sie mir bitte formlos eine Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer an info@stuecke.eu. Sie erhalten im Rahmen der gegebenen Kapazität ein kurzes „OK“ zur Bestätigung. Eine Anmeldung ist – sofern die Teilnehmerzahl nicht vorher erreicht ist – bis zum 30.4.2025 möglich. Eine Anmeldung ist mittlerweile nicht mehr möglich – vielen Dank für Ihr Interesse.

Die Inhalte der Veranstaltung sind in einem passwortgeschützten Bereich gespeichert. Das Passwort folgt im ersten Audio. Auf Anfrage sende ich Ihnen das Passwort auch per Mail.


Das Semester startet am 7.4.2025. Es dauert bis zum 19.7.2025.

Ich hoffe, Ihnen die Audios wöchentlich jeweils regelmäßig bis Freitag nachmittag auf diese Seite stellen zu können, erstmals also am 11.4.2025.

Die Leistungskontrolle wird etwa zwei, drei Wochen vor Ende des Semesters ausgegeben, so dass Sie nach Korrektur am Ende des Semesters ein Ergebnis bekommen können. Den genauen Termin – wie auch Informationen zur Art der Leistungskontrolle – finden Sie zur gegebenen Zeit unten im Nachrichtenbereich.


Montag, d. 30.6.2025

Mit Blick auf den schon recht nahen Termin zur Leistungskontrolle in der kommenden Woche (ab 7.7.2025, vgl. Beitrag vom 20.6.) schon heute der angesprochene letzte Block. Dieser behandelt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – der AGB. Was ist das, wo steht das, was soll das und wie prüft man das? 🙂 Ein auch für Juristen immer wieder spannender Bereich, <hint> der auch im Rahmen der Leistungskontrolle durchaus bedeutsam sein kann. </hint>

Freitag, d. 27.6.2025

Erinnerung Evaluation: ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Veranstaltung evaluieren. Der Link hierzu wie folgt: https://umfragen.tu-bs.de/evasys/online.php?pswd=GJ73Q. Die Umfrage schließt automatisch zum 30.6.2025.
Vielen Dank. 🙂

Freitag, d. 27.6.2025

Hier nun die Hinweise zur Leistungskontrolle mit ein paar Tipps zum Herangehen an die Fragestellungen und Lösungen. Schauen Sie vielleicht hinsichtlich üblicher Zitatweisen von Paragraphen oder Literatur/Entscheidungen unten in die PDFs, die am 3.4.2025 eingestellt wurden.
In der kommenden Woche dann der letzte inhaltliche Block zum AGB-Recht.

Dienstag, d. 24.6.2025

Wie versprochen, stelle ich Ihnen ein paar Musterfälle mit Lösungsvorschlägen hier ein. Diese sind über die vergangenen Jahre zum „Einsatz“ gekommen und mögen zur Anschauung für die Aufgaben in der Leistungskontrolle gesehen werden. Wie schon angesprochen: idealerweise schauen Sie sich zunächst die Fallschilderungen an und machen sich ein paar Gedanken zur Lösung. Vielleicht auch stichwortartig notieren. Und erst im Anschluß dann die Lösungsvorschläge ansehen. Hier nun zu den Fällen mit Lösungen:

Der letzte Fall greift bereits rechtliche Dinge auf, die im letzten Block zum AGB-Recht kurz vor Ausgabe der Leistungskontrolle „dran kommen“. Vielleicht gelingt Ihnen ja bereits jetzt nur mit dem Gesetz eine Lösung? 🙂

Freitag, d. 20.6.2025

So langsam nähern wir uns dem Termin der Leistungskontrolle. Sie erinnern sich: Der Aufgabentext der häusliche Arbeit wird am 7.7.2025 auf diesen Seiten zur Verfügung gestellt. Sie haben für die Bearbeitung Zeit bis zum 9.7.2025. Daher wird es auch Zeit für ein paar mehr Anschauungsbeispiele für etwaige Aufgaben. Ich stelle Ihnen entsprechende Muster in der kommenden Woche ein. Sie erhalten dann auch in der kommenden Woche und im Rahmen des nächsten Audios noch Hinweise zur Anfertigung. Nach dem heute behandelten Block zu Leistungsstörungen folgt dann noch kurz vor der Leistungskontrolle ein letzter „Wissensblock“ zum Themenkreis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Freitag, d. 20.6.2025

Heute werden die Grundzüge des sog. „Leistungsstörungsrechts“ behandelt, mit einem Schwerpunkt auf Mängel der Sache und Rechtsmängel. Das Audio ist wie üblich hier anzuhören.

Dienstag, d. 17.6.2025

Das Wochenaudio hat sich leider sogar bis Dienstag verschoben. 🙂
Nun, heute dann also ein wenig zur Praxis- und zwar der Praxis im arbeitsrechtlichen Verfahren. Ich hoffe, dass Sie auf entsprechende Kenntnisse nicht zurückgreifen brauchen, man weiss ja aber nie.
Und wie auch im Audio mitgeteilt: die Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistungskontrolle.

Freitag, d. 13.6.2025

Audio der Woche verschiebt sich leider auf Montag… 🙂

Freitag, d. 6.6.2025

Das heutige Audio schließt den „Block“ zum Thema Kündigung ab. Sie lernen dabei Bestimmungen zu unterschiedlichen Vertragstypen kennen, wobei ein gewisser Schwerpunkt im Bereich Dienstvertrag und Arbeitsvertrag liegt. Das könnte schon ein kleiner Fingerzeig in Richtung Leistungskontrolle sein…

Freitag, d. 30.5.2025

Von der Anfechtung von Willenserklärungen zur Beendigung von Schuldverhältnissen – im Schwerpunkt durch Aufhebungsvertrag und Kündigung. Sie finden das Wochenaudio hier an gewohnter Stelle. Der entsprechende „Block“ wird noch einmal im kommenden Audio fortgesetzt.

Freitag, d. 23.5.2025

Im heutigen Audio behandeln wir die Anfechtung von Willenserklärungen. Sie Lernen Konstellationen von Irrtümern im Inhalt der Erklärung, Irrtümern bei der Erklärung sowie Fälle von Täuschung und Drohung kennen.

Freitag, d. 23.5.2025

Hier ein weiterer kleiner „Musterfall“, den Sie idealerweise erst einmal selbst durchdenken und erst danach in den Lösungsvorschlag schauen.

Freitag, d. 16.5.2025

Der Termin für die Leistungskontrolle „steht“. Der Aufgabentext der häusliche Arbeit wird am 7.7.2025 auf diesen Seiten zur Verfügung gestellt. Sie haben für die Bearbeitung Zeit bis zum 9.7.2025. Näheres im Kursverlauf.

Freitag, d. 16.5.2025

Was eine Willenserklärung ist, haben Sie zwischenzeitlich erfahren. Heute dreht es sich um Aspekte der Wirksamkeit (umgekehrt: Unwirksamkeit) von Willenserklärungen. Das Audio hierzu wieder an üblicher Stelle.

Freitag, d. 9.5.2025

Mittlerweile sind wir im Stoff so weit fortgeschritten, dass auch schon einmal ein Ausblick auf das Aussehen einer Aufgabe genommen werden kann – so wie sie Ihnen auch im Rahmen der Leistungskontrolle auch begegnen kann. Ein Musterfall mit Lösung ist verlinkt.
Der Musterfall dienst der Anschauung, gleichzeitig kann aber auch eine kleine Lernerfolgskontrolle erfolgen. Ich empfehle Ihnen, sich den Fall (auf der ersten Seite) durchzusehen und noch nicht in dem Lösungsvorschlag (S. 2) zu „spicken“. Bitte erst einmal anhand des Gesetzes durchdenken. Ausformulierungen müssen nicht sein.
Der Lösungsvorschlag ist von mir recht frei formuliert worden. Es gelten nicht die (in der juristischen Ausbildung sonst üblichen) formalen Vorgaben. Wer schon einmal etwas von „Urteilsstil“ oder „Gutachtensstil“ gehört hat: deren Vorgaben brauchen Sie auch im Rahmen der Leistungskontrolle nicht zu folgen. Sie dürfen relativ „frei“ formulieren. Natürlich bitte in ganzen Sätzen. Zudem möchte ich an den Lösungen erkennen, anhand welcher Normen (Paragraphen) Sie die Lösung herleiten. Beispiel wie gesagt im Lösungsvorschlag.
Zu Tipps und Tricks zum Formulieren von Lösungen folgt noch ein Audio, ggf. auch noch Ausführungen in Präsenz, die hier gesondert angekündigt würden.

Freitag, d. 9.5.2025

Nach Beleuchten des „Schuldverhältnisses“ heute dann das Wochenaudio zum Thema „Rechtsgeschäft“. Die „Willenserklärung“ in ihren Facetten wird behandelt. Sie lernen dabei auch häufige, in der Praxis relevante Punkte kennen, aus denen heraus (beim Austausch von Willenserklärungen) Verträge scheitern können.

Montag, d. 5.5.2025

Der Vertrag ist die Begründung eines Schuldverhältnisses durch ein Rechtsgeschäft. Um das einmal näher zu beleuchten, schauen wir uns einmal an, was ein „Schuldverhältnis“ ist. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Vertragstypen anhand des Gesetzes betrachtet. Hier das dazu gehörende Audio.

Freitag, d. 2.5.2025

Das „Wochenaudio“ folgt aufgrund Brückentag leider erst Anfang der kommenden (19. Kw.).

Freitag, d. 25.4.2025

Der Block für diese Woche behandelt die Struktur des BGB. Sie erfahren, wie das Gesetz aufgebaut ist. Dazu werden allgemeine Bestimmungen („Allgemeiner Teil“) besprochen, aber auch schon kleine Ausflüge in bestimmte Vertragstypen unternommen. Hier das dazu gehörende Audio.

Mittwoch, d. 16.4.2025

Wegen des anstehenden Feiertages (Karfreitag) schon heute das fortsetzende Audio für diese Woche. Wir behandeln grundlegende Begrifflichkeiten, grenzen Rechtsgebiete voneinander ab und leiten in erste Punkte des IT-relevanten Vertragsrechts über. Die Datei ist in dieser Woche erstmals im passwortgeschützten Bereich abgelegt. Passwort siehe vorangegangenes Audio, alternativ senden Sie mir dafür eine Mail.

Freitag, d. 11.4.2025

…und hier dann auch die Veranstaltungsfolien für dieses Semester…
Wie schon erwähnt, orientieren sich die wöchentlichen Inhalte nicht zu 100% streng daran. Sie können die Veranstaltungsinhalte daran aber hoffentlich ganz gut verfolgen.

Freitag, d. 11.4.2025

Sie finden hier nun die erste, einleitende Audiodatei mit den Inhalten der ersten Veranstaltung. Hier geht es erst einmal um ein paar einleitende Dinge. Sie finden in der Aufnahme auch das Passwort für die im geschützten Bereich abgelegten Dateien und für die Audios der kommenden Wochen. Für die Eiligen (tldr; – bzw. tldh;): etwa ab min. 16.15.

Donnerstag, d. 3.4.2025

Anbei – losgelöst von den Audios – schon vor Semesterstart zwei Materialien zur Durchsicht. Sie werden merken, dass die Inhalte passwortgeschützt sind. Sie erhalten die Zugangsdaten mit Bestätigung Ihrer Anmeldung.

Zum einen finden Sie ein PDF zum Thema Zitatpraxis. Das soll ein wenig der Vereinheitlichung von Schreibweisen dienen und entspricht üblicher Zitierweise. Eigentliche Prüfungsrelevanz ist (nur) insoweit gegeben, als das richtige Zitieren von §§ bei der Lösung schon wünschenswert wäre. Wer also einen Anspruch nach § 823 Ziff. 1 BGB prüft, wird eine entsprechende Anmerkung am Rand erhalten – eine solche Norm gibt es nicht. Richtig wäre: § 823 Abs. 1 BGB. Soweit, dass Ihre Lösung dadurch falsch wird, gehe ich aber sicherlich nicht. Dennoch: bitte dran halten.

Zitatpraxis gerichtlicher Entscheidungen wäre bei schriftlichen Ausarbeitungen (a la „Hausarbeit“) zu beachten – und natürlich auch in der (beruflichen?) Praxis. In Klausuren hätte das aber keine Relevanz, da natürlich Gerichtsentscheidungen nicht auswändig zu lernen bzw. zu zitieren sind.

Gleiches gilt zum Thema „Literatur“.

Die kurzen Angaben zur Terminologie beachten Sie bitte – auch in der Leistungskontrolle. Das ist aber machbar, denke ich. 🙂

Die weitere Datei zum Erfassen gerichtlicher Entscheidungen erläutert den Aufbau solcher Dokumente. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, Urteile (aus einer Primärquelle, also Urteilstexten vom Gericht selbst ohne Aufbereitung etwa durch Verlage etc.) schneller lesen zu können. Also eine Hilfestellung für das Durcharbeiten.

Prüfungsrelevanz: Sie werden keine Urteilstexte zur Analyse erhalten, daher allenfalls gering.

Donnerstag, d. 3.4.2025

Willkommen in diesem Semester. Sie finden auf dieser Seite regelmäßig Audiodateien, die an die Stelle der Vorlesung treten. Diese Dateien sollten Sie mit den üblichen Playern abspielen können. Sollte es Probleme geben, bitte ich um Feedback.

Das Sommersemester 2025 startet regulär am 7.4.2025. Die Lehrveranstaltungen – als sie noch in Präsenz stattfanden – sind jeweils Freitags ab 13.15 Uhr durchgeführt worden. Es hat sich insoweit bewährt, die jeweiligen Inhalte zur Veranstaltung freitags zu aktualisieren. Zuweilen werden Sie auch vorher, hoffentlich selten nachher Aktualisierungen lesen bzw. hören.

Im Zuge der ersten „Veranstaltung“ (bzw. Audio) – dann am 11.4.2025 – werde ich einige organisatorische Punkte ansprechen, danach starten wir mit ein paar allgemeinen Aspekten zur Eingrenzung der Thematik.

Zum Thema Literatur:
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung eines Gesetzestextes in Printform. Gut geeignet ist  die Beck’sche Textsammlung „Computerrecht“. Diese deckt die benötigten Rechtsgebiete und Normen ab (übrigens zugleich für die Veranstaltung zum IT-Vertragsrecht im Sommersemester…).

https://www.beck-shop.de/it-computerrecht-compr/product/35330744

Das Werk ist (meiner Kenntnis nach) zuletzt im Januar 2025 in aktualisierter, 17. Auflage erschienen. Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dieser 17. Auflage, da sich etliche Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben und wir im Rahmen der Veranstaltung den aktuellen Gesetzesstand berücksichtigen wollen. Ausnahmsweise können Sie in diesem Semester auch die Vorauflage (16. Aufl. 2023) benutzen. Bitte keine älteren Auflagen benutzen.

Derzeit ist es ausreichend, der Veranstaltung anhand der im Internet veröffentlichten Gesetzestexte zu verfolgen. Sie müssen den Text daher nicht zwingend anschaffen.

Als Prüfungsform ist eine häusliche Ausarbeitung vorgesehen.

Zur Literatur im Übrigen: Sie benötigen kein Lehrbuch o.ä.. Ich werde Folien, die in der Veranstaltung genutzt werden, über diese Seite online stellen. Der Zugang ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten geben ich in der Veranstaltung (oder per Mail auf Anfrage) bekannt.

Wer allerdings gerne etwas vertiefen möchte, dem kann ich die Skripten von Prof. Hoeren zum IT-Recht ans Herz legen. Sie finden diese in der Materialsammlung unter folgendem Link:

https://www.itm.nrw/lehre/materialien

(wobei diese Seite zZt. der Veröffentlichung dieser Seite nicht erreichbar ist – bitte ggf. wieder versuchen)

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