Tinte, Tackernadeln, Briefumschläge und Papier: zur Festsetzungsfähigkeit von Verfahrenskosten eines Beteiligten
Verfahrenskosten eines Beteiligten sind auch dann zu ersetzen, wenn keine anwaltliche Vertretung vorliegt. Dies hat das Sozialgericht Braunschweig in einem Beschluss vom 14.3.2013 (Az. S 58 SF 518/12E) klargestellt. Im Ausgangsverfahren hatte der – nicht anwaltlich vertretene – Kläger mit Tinte, Tackernadeln, Briefumschläge und Papier: zur Festsetzungsfähigkeit von Verfahrenskosten eines Beteiligten weiterlesen