Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung (externer Link) vom 9.11.2010 (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09) ausgesprochen, dass die Agrarsubventionen betreffende Veröffentlichungspraxis der Länder gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Diese Subventionsdaten sind über entsprechende Seiten im Internet frei für Jedermann einsehbar gewesen. Zu unrecht, wie der EuGH jetzt festgestellt hat.
Dazu aus der Pressemitteilung des Gerichts:
Der Gerichtshof stellt fest, dass sich die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte Achtung des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten auf jede Information erstreckt, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betrifft, dass aber auch Einschränkungen des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten gerechtfertigt sein können, wenn sie denen entsprechen, die im Rahmen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geduldet werden.
Die veröffentlichten Daten seien in diesem Sinne schutzwürdig. Zwar habe auch die Allgemeinheit ein Interesse daran, über die Verwendung der Steuergelder, aus denen die Subventionen geleistet werden, informiert zu werden, allerdings wiege das Interesse der betreffenden Landwirte höher.
Die hier geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig konnten mit dieser Maßgabe positiv abgeschlossen werden.
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