Urheberrechtsverletzung durch Kopieren von Katalogbildern

Urheberrechte bestehen nicht nur an „großen“ Fotografien. Selbst Fotografien, die nur die Größe von sog. „Thumbnails“ haben, also nur daumennagelgroß erscheinen, unterfallen dem Urheberrecht (vgl BGH v. 29.4.2010, Az. I ZR 69/08). Die ungefragte Übernahme von Katalogbildern aus einem Internetauftritt Urheberrechtsverletzung durch Kopieren von Katalogbildern weiterlesen→