vorgegebener Überweisungszweck nicht zwingend – EDV-Abfrage für Zuordnung von Zahlungen zumutbar
SG Braunschweig, Beschl. v. 15.3.2012, Az. S 35 AS 771/11, rkr. Ein Rückzahlungsanspruch einer Behörde (hier: Agentur für Arbeit) kann auch fristgerecht erfüllt sein, wenn bei der Zahlung ein anderer als der vorgegebene Überweisungszweck angegeben wurde. (eigener Leitsatz) Die in vorgegebener Überweisungszweck nicht zwingend – EDV-Abfrage für Zuordnung von Zahlungen zumutbar weiterlesen