Kiffen kann tödlich sein – eine (weitere) Entscheidung des AG Braunschweig zum Filesharing

Das AG Braunschweig hat eine auf Schadensersatz gerichtete Klage aus der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an einem Film (sog. Filesharing, Filmwerk ‚Evil Bong – Kiffen kann tödlich sein‘) abgewiesen (AG Braunschweig, Urt. v. 5.5.2015, Az. 118 C 3217/14, n.rkr.).

Nach Beweisaufnahme ist es den Klägern nicht gelungen, die behauptete Täterstellung des Beklagten zu untermauern. Zum Zeitpunkt der vorgetragenen Rechtsverletzung hatten weitere volljährige Personen, auch Familienangehörige, gestatteten Zugang zum Anschluss.

Auch unter Berücksichtigung der Grundsätze zur sog. Störerhaftung sind keine Ansprüche gegen den Beklagten zugesprochen worden. Dabei betont das Gericht richtigerweise die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses innerhalb der Familie. Besondere Maßnahmen gegen Rechtsmißbrauch müssen jedenfalls dann nicht ergriffen werden, wenn kein Anlass zur Annahme eben eines solchen Mißbrauchs vorliegen.

Aus den Entscheidungsgründen des Gerichts:

Im Blick auf das – auch grundrechtlich geschützte (Art 6 Abs. 1 GG)- besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen. Erst wenn der Anschlussinhaber – etwa aufgrund einer Abmahnung – konkreten Anlass für die Befürchtung haben muss, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (BGH a.a.O., Rn. 27).

Hierzu liegen keine Anhaltspunkte vor, sodass die Beklagte ihren Ehemann, ihre volljährige Tochter und auch den damals schon volljährigen ehemaligen Freund der Tochter hätte belehren musste. Es lässt sich auch nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen, dass der Beklagten bekannt war, dass auf ihrem Computer ein Programm installiert war, dass anderen Teilnehmern der Tauschbörse Azureus 4.3.0.6. das Heraufladen von Dateien ermöglichen könnte.

 

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